Kfz-Kennzeichen in Europa

Inhalt:

Situation

In den letzten Jahren sind Nationalitätskennzeichen immer mehr außer Gebrauch gekommen, teils offiziell erlaubt, teils geduldet. Ersteres betrifft insbesondere den Verkehr innerhalb der EU mit Kennzeichen, die den blauen EU-Streifen aufweisen. Zum Teil sind diese leicht verwechselbar, sofern man nicht sehr nahe herangeht und die kleine Länderkennung lesen kann. Jedenfalls aber gibt es diverse Dubletten bezüglich der Buchstaben-/Ziffern-Kombination. Hierdurch sind Aussagen von Zeugen, die auf die Details der Gestaltung nicht geachtet haben, oft nicht eindeutig. Auch eine automatische Erkennung wird erschwert, zumal hierfür eigentlich eine größere Einheitlichkeit im Erscheinungsbild (vor allem Schriftarten) vorteilhaft ist.

Die zunächst naheliegendste Vorgehensweise, ein international einheitliches Schema von Buchstaben und Ziffern einzuführen, das eine Länderkennung beinhaltet, konnte laut Wikipedia bereits in den 1990er Jahren nicht durchgesetzt werden. Nachteile sind zum einen der emotionale Widerstand gegen eine diktierte Umstellung, zum anderen werden die Kennzeichen relativ lang (i.d.R. 8 Zeichen) und entsprechend schwer merkbar.

Vorschlag

Die Kennzeichensysteme der großen Länder bleiben weitgehend erhalten, soweit nicht ohnehin eine Umstellung geplant ist (Frankreich, evtl. Deutschland). Als groß gilt ein Land ab 7 Mio. Einwohnern, wenn es ein gegliedertes System benutzt, sonst ab 10 Mio. Einwohnern. Einige unten ausgeführte Anpassungen sind erforderlich. Vor allem aber sind alle Sonderfälle (z.B. Diplomatenfahrzeuge, Kurzzeitkennzeichen) in das normale Schema einzufügen (Beispiele siehe ebenfalls unten), und/oder man verwendet das für kleine Länder definierte Schema. Bosnien-Herzegowina kann, wenn gewünscht, das bisherige Schema ebenfalls behalten, da es keinen Konflikt gibt.

Mittelgroße Länder benutzen das Schema "XXX 999" (3 Buchstaben, 3 Ziffern), wie bereits in diversen Ländern der Fall (Belgien, Ungarn, Schweden, Litauen, Finnland, Zypern, in umgekehrter Anordnung Estland), aber mit einem Länderbuchstaben mit Trennzeichen vorangestellt. Ein schwedisches Kennzeichen könnte z.B. S-ABC 345 lauten. Die Verwendung von kürzeren Zahlen oder auch gar keinen Ziffern ist möglich. Umgekehrt kann als Reservemöglichkeit eine vierte Ziffer angefügt werden, was aber nicht erforderlich sein dürfte. Sofern zur Handhabung von Sonderfällen zweckmäßig, kann zusätzlich ein zweibuchstabiges Länderkennzeichen wie für kleine Länder vergeben werden. Für Wunschkennzeichen ist es auch zulässig, mehr als 3 Buchstaben zu verwenden. Sofern eine Untergliederung gewünscht ist (wie derzeit z.B. in der Slowakei), ist dies in Form von Nummernkreisen zu realisieren (zu Irland siehe unten).

Für kleine Länder und Autonomiegebiete (bis 1 Mio. Einwohner) sowie für zwischenstaatliche Einrichtungen gilt dasselbe, aber mit zwei Länderbuchstaben. In der Regel, aber nicht notwendigerweise, wird es sich dabei um den ISO-Ländercode handeln. Das Maximum liegt dementsprechend bei 3 Ziffern, es sollten 1 oder 2 Ziffern ausreichen. Zypern wird die Möglichkeit zugestanden, einen Einzelbuchstaben zu bekommen wie ein mittelgroßes Land, um sich bei den fortlaufenden Buchstaben auf die Überschneidung mit dem griechischen Alphabet beschränken zu können.

zulässige Zeichen

Zulässig sind die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets ohne Sonderzeichen sowie die Ziffern 0 bis 9.

Buchstaben und Ziffern sollen voneinander unterscheidbar sein auch ohne Kenntnis der konkreten Schriftart, d.h. 1 und I, 2 und Z, 5 und S sollen nicht verwechselbar sein. Falls dies nicht gewährleistet ist (betrifft regelmäßig 0 und O), muss ein solcher Buchstabe in einer Gruppe zusammen mit einem anderen Buchstaben stehen und muss ggf. von einer benachbarten Ziffer mit einem Trennzeichen abgetrennt sein (nicht nur Leerraum). Für Ziffern gilt dasselbe umgekehrt. Ausnahme: In Großbritannien ist 00, 01, 10, 11 auch mit englischer Schreibweise der 1 wie I zulässig, sofern ein deutliches Trennzeichen nachfolgt, da Verwechselungen des gesamten Kennzeichens in diesem Fall nicht möglich sind.

Weitere Einschränkungen stehen den einzelnen Ländern frei.

Bei 5-stelligen Zahlen wird empfohlen, Tausenderpunkte zu setzen wie bereits in der Schweiz üblich.

geografische Abgrenzung

Zumindest ist das System in allen Ländern einzuführen, die jetzt schon offiziell gegenseitig auf Nationalitätenkennzeichen verzichten (insbesondere EU).  Teilnehmen können aber
Nicht vorgesehen ist die Teilnahme der kaukasischen und zentralasiatischen Länder einschließlich dem zu einem kleinen Teil in Europa liegenden, aber von Russland weiträumig abgetrennten Kasachstan. Auf diese Länder ist ausreichend damit Rücksicht genommen, dass es bei den nächstgelegenen Ländern keine Änderungen gibt (Russland, Ukraine und Türkei). Somit entstehen keine neuen Überschneidungen, und soweit sie bereits bestehen, gibt es Planungssicherheit. Mit den übrigen in der Nähe Europas liegenden Ländern gibt es wegen der dort gebräuchlichen arabischen Schrift ohnehin keine Überschneidungen. Somit stellt die Neuregelung kein Hindernis für bilaterale Anerkennungen der Kennzeichen von Nachbarländern dar.

Länder im Einzelnen

A bezeichnet genau einen Buchstaben eines Gebietskennzeichens
X bezeichnet genau einen fortlaufenden Buchstaben
9 bezeichnet eine Ziffer, wobei grundsätzlich auch weniger Ziffern verwendet werden können (aber mindestens eine). Übergangsweise behalten aber diejenigen Länder, die führende Nullen verwenden, diese Systematik bei, soweit und solange es noch ein nennenswertes Verwechselungspotential mit alten Kennzeichen anderer Länder gibt.
(9) besagt, dass bei Bedarf noch eine Ziffer angefügt werden kann, momentan ist aber kein Bedarf absehbar
88 bezeichnet ein numerisches Gebietskennzeichen (Türkei) bzw. Jahreszahl (Großbritannien), hier genau 2 Stellen ggf. mit führender Null. Analog ist 8 ein einstelliges Gebietskennzeichen.

BulgarienA 99999 X und AA 99999 XOption XX am Ende entfällt wegen Ukraine
DeutschlandA 999(9) XXXA bezeichnet das Bundesland der Erstzulassung (NRW in 2 Bereiche K(öln) und D(üsseldorf) geteilt)

Alternative:
Bisheriges System wird grundsätzlich beibehalten. Behördenfahrzeuge erhalten auch auf Landes- und Bundesebene das sonst übliche Schema mit Buchstaben. Sonderkennzeichen werden ebenfalls integriert, dort ohne regionale Gliederung (z.B. KK-XX 999 für Kurzzeitkennzeichen).
FrankreichX 9999(9) XXTeilmenge des ab 2009 geplanten Systems
GriechenlandAAX 9999(9)wie bisher. Für Sonderfahrzeuge, die bislang griechische Buchstaben verwenden, kann das Schema für kleine Länder zum Einsatz kommen.
Großbritannien und NordirlandAA (9)88 XXXwie bisher, aber auch für Nordirland (mit I = Ireland oder U = Ulster beginnend) und Sonderfahrzeuge (z.B. Militär, Diplomaten; mit U = United Kingdom oder X beginnend); Schema für kleine Länder bei unbekanntem Erstzulassungsjahr
Irland (Republik)siehe rechtsIrland gehört gemäß der obigen Klassifikation zu den mittelgroßen Ländern und sollte somit I-XXX 999 erhalten. Die bisherige örtliche und zeitliche Gliederung ist dann aber nicht mehr möglich. Lösung:
  • Den Bezirk der [Erst]zulassung kann man, wenn gewünscht, nach italienischem Vorbild in einem separaten Feld eintragen, wobei dieses zugleich als Trennzeichen für den Länderbuchstaben dienen kann.
  • Das Erstzulassungjahr kann in der zweiten Zeile dieses Feldes eingetragen werden. Bei Verwendung der Hintergrundfarbe Rot für dieses Feld würde sich eine ähnliche Optik wie bei mazedonischen Kennzeichen ergeben.
Alternative: Integration in das britische System, lediglich im Design unterschieden. Es könnten dann die Anfangsbuchstaben Z (oder J) für Leinster und I für das übrige Irland zum Einsatz kommen. Politisch dürfte dies aber auf wenig Gegenliebe stoßen.
Die Überschneidung des bisherigen Systems mit der Türkei ist bilateral zwar kaum ein Problem, im westlichen Mitteleuropa kann man aber Fahrzeuge beider Länder antreffen.
ItalienXX 999 XXwie bisher, aber Sonderfahrzeuge und Motorräder integrieren
Niederlande9 XXX 999so noch nicht vergeben, aber sechsstellige Variante ist zur künftigen Zuteilung bereits vorgesehen
ÖsterreichAA 9 XXXTeilmenge des bisherigen Systems (Einschränkung wegen Kollision mit diversen anderen Ländern), Landeshauptstädte erhalten ein oder mehrere zweistellige Gebietskennzeichen (Wien evtl. die ganze Serie YA bis YZ), Diplomaten CC und CD
PolenXXX 999(9) A, alternativ AXX 999(9) XGrundaufbau Teilmenge des bisherigen Systems, übrige Abfolgen kollidieren mit anderen Ländern oder sind im Fall einzelner eingeschobener Buchstaben schlecht lesbar.
Es wird aber nur noch die Wojewodschaft eindeutig geschlüsselt, der Kreis entweder überhaupt nicht mehr, oder es werden Buchstabengruppen vergeben, die nicht zusammenhängend sein müssen. Stadt Warschau und Wojewodschaft Masowien werden aber mit W und M geteilt (bisher insgesamt W). Falls man sich für die Schlüsselung im Endbuchstaben entscheidet (auf die Dauer leichter merkbar), sind als Anfangsbuchstaben zunächst die bislang nicht verwendeten zuzuteilen; die ca. 300 verwendeten 3-Buchstaben-Kombinationen müssen langfristig ausgeschlossen bleiben.

Alternativen:
  • AXX 999 AA und AXX 999(9) A, setzt für Rumänien die 2. Variante voraus
  • AAA 9999 X und AA 99999 Z, wobei Z für einen Buchstaben steht, der nicht im kyrillischen Alphabet vorkommt, wg. Kollision mit Bulgarien
Vor allem die letztgenannte dieser Alternativen erfordert aber vermehrt 8-stellige Kennzeichen.
Rumänienentweder: XXX 99(9) AA
oder:
99999 X-A und 999(9) XX-AA
Umstellung wegen Großbritannien

1. Variante:
Umkehrung des bisherigen Systems; Bukarest erhält mehrere Gebietskennzeichen, z.B. KA, KB, KC, KD. Mit Rücksicht auf alte polnische Kennzeichen sind bestimmte Buchstabenkombinationen auszuschließen, siehe Polen. Zunächst sind nur diejenigen Anfangsbuchstaben zu verwenden, die für polnische Kennzeichen überhaupt nicht verwendet wurden (A, I, J, M, Q, V, X, Y), außer bei kurzen Kennzeichen XXX 9 AA. Dies dürfte dazu führen, dass in einigen wenigen Kreisen vorübergehend auch 8-stellige Kennzeichen zugeteilt werden müssen, auf die Dauer (nachdem die alten polnischen Kennzeichen weitgehend aus dem Straßenbild verschwunden sind) aber nicht benötigt werden.

2. Variante:
Dieses Konzept ist weitgehend unabhängig vom bisherigen, sondern ist praktisch eine Umkehrung des gegenwärtigen deutschen Schemas. Man wird lediglich für die zweistelligen Gebietskennzeichen und für Bukarest die bisherigen Kürzel weiter verwenden. Vorerst werden hier 7-stellige Kennzeichen ausreichen, in einigen Kreisen können sie aber auf längere Sicht knapp werden. Alternativ zur Verwendung 8-stelliger Kennzeichen kann man entweder willkürliche Einzelbuchstaben zuteilen oder das Schema 9999 X-AA hinzunehmen, dieses aber mit einer deutlichen Trennmarke zur Unterscheidung von spanischen Kennzeichen.
RusslandX 999 XX 88 u.a.grundsätzlich wie bisher; Zusätzlich können auch die übrigen viergliedrigen Schemata vergeben werden mit Buchstaben am Anfang und numerischem Gebietskennzeichen am Ende (vorausgesetzt, es gibt keine Überschneidung mit zentralasiatischen Ländern): X 9999 X 88, XX 999 X 88, XX 99 XX 88, XXX 99 X 88, X 99 XXX 88. Sinnvoll wird im Sinne der Übersichtlichkeit allerdings sein, nicht mehr als zwei davon hinzuzunehmen (plus ggf. ein neues Schema für Motorräder).

Zu den derzeit verwendeten abweichenden Schemata:
  • XX 9999 - 88 für Motorräder: kann alternativ zu einem der oben genannten beibehalten werden, wenn Gebietskennzeichen weiterhin deutlich abgetrennt ist und immer zweistellig
  • 9999 XX 88 für Anhänger: kann beibehalten werden, wenn weiterhin immer 4 Ziffern (oder wenigstens 3) verwendet werden
Schweiz und Serbien (gleiches Schema, über Gebietskennzeichen unterschieden)AA 999.999 und A 999.999wie bisher, aber Sonderfahrzeuge integrieren:
Schweiz:
Zürich erhält zusätzlich und vorrangig zu verwenden das Kennzeichen Z, Bern kann bei Bedarf zusätzlich BN bekommen. Sonderfahrzeuge werden im Gebietskennzeichen gekennzeichnet (im Bereich XA bis XZ oder Einzelbuchstabe), der Kanton wird als Nummernkreis geschlüsselt.
Serbien:
Belgrad erhält zusätzlich und vorrangig zu verwenden das Kennzeichen B, die mit der Schweiz bestehenden Überschneidungen AR und GL werden beseitigt (z.B. AC und GN), Hilfszeichen werden weggelassen oder das Kennzeichen wird anderweitig geändert (ČA -> CA, KŠ -> KC, ŠA -> SA, VŠ -> VC). Sonderfahrzeuge wie Schweiz, z.B. hier im Bereich EA bis EZ.
Spanien9999 XXXwie bisher
Tschechien9A9 9999 und 9 AX 9999Ersteres ist das gegenwärtige System. Bei Erweiterungsbedarf oder um die Lesbarkeit / Merkbarkeit zu verbessern, kann das zweite genannte Schema verwendet werden.
Türkei88 X 9999 und 88 XX 9999 und 88 XXX 999wie bisher
UkraineAA 9999 XXwie bisher
Weißrussland9999 XX 8wie bisher

berücksichtigte Prinzipien

Primäre Ziele sind:
Dabei sind folgende Rahmenbedingungen eingehalten: